Die Anfänge

Die Anfänge liegen in der Tiergestützten Therapie

Belgien im 9. Jahrhundert

Bereits im 9. Jahrhundert entstand in Belgien die Theorie, dass Tiere allein durch ihre bloße Anwesenheit bei Menschen mit Behinderung direkt spürbare Linderung verschaffen. Dort beobachtete man die stabilisierende Wirkung der Tiere bei Menschen mit Behinderung, denen man im Rahmen ihrer Betreuung die Verantwortung für Nutztiere übertrug. Dieses Konzept kennen wir heute als tiergestützte Arbeitstherapie.

Die tiergestützte Therapie aus dem 18./19. Jahrhundert in Großbritannien

Im englischen York Retreat wurden Kleintiere wie Kaninchen und Geflügel gezielt im Garten des Sanatoriums gehalten, um psychiatrischen Patienten das Gefühl von Ruhe, Fürsorge und Lebensfreude zu vermitteln. Die heutige Therapie mit Kleintieren war geboren.

Sigmund Freud und die Tiere

Auch Sigmund Freud, der Vater der Psychoanalyse, arbeitete mit Tieren. Der Österreicher arbeitete im Rahmen der Behandlung von Kindern mit seiner Hündin Jofi. Er bemerkte den starken Einfluss, besonders bei Kindern, dass die Hündin nicht nur beruhigend wirkte, sondern effektiv dabei half, Kommunikationsbarrieren zu öffnen. Heute ist die Tiertherapie ein fester Eckpfeiler bei der Arbeit mit traumatisierten oder anderweitig psychisch kranken Kindern, die z. B. an Posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS) oder Aufmerksamkeitsdefizitssyndrom (ADHS) leiden. Papa hat übrigens auch ADHS. Wissenschaftlich profitieren neurodivergente Kinder am meisten (ADHS, Autismus ...). Dort können die Kinder in einem wertfreien Rahmen soziale Interaktion spüren und erlernen. Ein Tier urteilt nicht und gibt direktes Feedback.


Rehabilitation Act (1973) & der Fair Hounting Act (1988)

Nach dem Rehabilitation Act von 1973, auf Deutsch etwa ein Antidiskriminierungsgesetz, ist unmissverständlich vorgeschrieben, dass Menschen mit Behinderung nicht benachteiligt werden dürfen. Ursprünglich war er dazu gedacht, Menschen mit Behinderung den gleichberechtigten Zugang zu Programmen und Dienstleistungen staatlicher Einrichtungen und geförderter Organisationen zu ermöglichen.

1981 erstritt sich eine Frau in Georgia auf dieser Grundlage gegen die Housing Authority of DeKalb County das Recht, ihren Hund in eine städtische Sozialbauwohnung mitzunehmen, in der Haustiere eigentlich strikt verboten waren. Sie stützte sich darauf, dass der Hund eine „medizinisch notwendige, angemessene Vorkehrung zur Linderung ihrer psychischen Beeinträchtigung“ sei. Sie bekam recht, und das erste ESA der Welt war da.

Weitere Urteile hatten zur Folge, dass ESAs fest in den Fair Housing Act von 1988 aufgenommen wurden. Das kann man auf Deutsch als Mietrecht auf Bundesebene übersetzen. Nach dem Fair Housing Act haben ESAs einen anderen Status im Gegensatz zu normalen Haustieren. „No-pets“-Klauseln gelten für ESAs schlicht und ergreifend nicht, da sie juristisch betrachtet keine Haustiere sind. Der Vermieter kann sie nicht verbieten, und er darf keine extra Kaution oder Miete für die Tiere verlangen. Wenn alle formalen Bedingungen für das ESA erfüllt sind, genießen sie diesen einzigartigen Rechtsstatus. Die Formalitäten sind zwar bundeseinheitlich geregelt, es gibt aber von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedliche Auffassungen und erweiterte Regeln.

An sich benötigt man für ein ESA ein fachärztliches Attest, z. B. von einem Psychologen oder Psychiater, und man muss das Tier auf einer lizenzierten Webseite registrieren. Da es in der Vergangenheit hier zu erheblichem Missbrauch kam, haben Bundesstaaten wie Florida Regeln erlassen, wonach der behandelnde Arzt und der Patient zumindest eine 30-tägige Behandlung nachweisen müssen. Auch das fachärztliche Attest, der sogenannte ESA-Letter, muss gewisse Formalitäten erfüllen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen muss er aber keine exakte Diagnose enthalten.

 

Das Flugrecht für ESAs (Air Carrier Access Act, 1988)

Von 1988 bis 2021 enthielt der Air Carrier Access Act weitreichende Vorgaben für die Beförderung im Transportwesen und im Flugrecht. Fluggesellschaften waren verpflichtet, ESAs kostenlos und in der Kabine zu transportieren. Teilweise durften die Tiere sogar nach dem Start bis zur Landung aus der Box genommen werden. Da es dabei zu erheblichem Missbrauch und zu Sicherheitsbedenken kam, wurde diese Regelung vom DOT, der amerikanischen Verkehrsbehörde, wieder aufgehoben. Heute werden ESAs bei den meisten Fluggesellschaften wieder wie normale Haustiere behandelt. In der Regel werden sie nicht mehr kostenfrei transportiert und meist im Frachtraum untergebracht. Manche Fluggesellschaften erlauben es jedoch, bei Nachweis eines ESA-Letters, das Tier mit in die Kabine zu nehmen, sofern die Transportbox unter den Sitz passt.

Das Gerücht, ESAs überall mit hinnehmen zu dürfen

Viele Gerüchte über ESAs sind leider nicht zutreffend. Außer im Mietrecht und bis 2021 im Flugrecht haben ESAs keinen weiteren rechtlichen Status. Vieles, was zeitweise als „erlaubt“ galt, beruhte auf der Angst von Gastwirten, Supermarktbetreibern und Co., verklagt zu werden. Das Klagerecht ist in Amerika deutlich anders geregelt als in Deutschland. Dort zahlen Unternehmen nicht nur den tatsächlichen oder emotionalen Schaden, sondern unter Umständen auch noch hohe Strafzahlungen obendrauf. Auch wenn viele dieser Gerüchte übertrieben sind, wurden Unternehmen in den USA früher oft mit sehr empfindlichen Strafen konfrontiert. Diese Haltung aus den 90er- und 00er-Jahren nimmt jedoch immer weiter ab, auch weil Klagen tatsächlich oft scheitern. Formal betrachtet gilt das Hausrecht des Cafés, Restaurants oder Supermarktes. Auch Tierschutzorganisationen sehen das Konzept ESA zunehmend kritisch.

Der Missbrauch bei ESAs

Im Bereich der ESAs gibt es eine Vielzahl von Missbräuchen:

  • Es gibt Webseiten, die offiziell wirkende Kleidungsstücke und Zertifikate für ESAs anbieten. Weit verbreitet sind zum Beispiel Westen mit der Aufschrift „Emotional Support Animal“ oder mit den Endungen „Dog“ oder „Cat“. Diese Westen und Zertifikate sollen ein ESA wie ein Assistenztier erscheinen lassen, haben jedoch keine rechtliche Relevanz.
     
  • ESA-Letters aus dem Internet: Es gibt Webseiten, die offiziell wirkende ESA-Letters verkaufen. Je nach Bundesstaat gelten dabei unterschiedliche Formvorgaben. Heute müssen diese fast immer wichtige Angaben wie die Lizenznummer, den Namen und die Praxisadresse des Behandlers enthalten. Manche Bundesstaaten, wie Florida, schreiben außerdem eine Mindestdauer der Patient-Arzt-Beziehung vor. Eine physische Präsenz zwischen Patient und Arzt ist mittlerweile überall verpflichtend.
     
  • Nicht lizenzierte Registrierungswebseiten: Neben offiziellen, lizenzierten Registrierungswebseiten gibt es zahlreiche Seiten, die nicht lizenziert sind. Ziel solcher Angebote ist häufig, Geld für die Registrierung zu verlangen.
     
  • Vermeintliche Ausbildung als ESA: Es gibt Internetseiten, die eine Art Ausbildung für ESAs anbieten. Kaum eine davon arbeitet auch nur ansatzweise auf wissenschaftlicher Basis, und eine anerkannte Ausbildung zum ESA gibt es nicht. Das liegt daran, dass ESAs per Definition keine Ausbildung brauchen, denn ihre therapeutische Wirkung basiert allein auf ihrer Präsenz

Tierwohl und die Abgrenzung zum Assistenztier

Ein ESA lindert die Folgen der Behinderung durch seine bloße Präsenz - ein Assistenztier gleicht diese Behinderung gezielt aus

ESA

Benötigt keine Ausbildung

Assistenztier

Werden gezielt für den Einsatzzweck von professionellen Trainern geschult und auf Ihren Einsatz vorbereitet.

Das Tierwohl

Trotz der unbestrittenen Vorteile warnen Tierschützer vor einer unreflektierten Übertragung des
amerikanischen ESA-Modells. Die Hauptkritikpunkte betreffen den Schutz des Tieres vor Überlastung:


Gefahr der Instrumentalisierung
Ein Tier ist ein eigenständiges Lebewesen mit individuellen Bedürfnissen, Gefühlen und Grenzen – kein
therapeutisches Hilfsmittel oder medizinisches "Werkzeug". Tierschützer betonen, dass einem Tier
niemals die alleinige Verantwortung für die psychische Gesundheit eines Menschen aufgebürdet werden
darf. Das Tier muss das Recht behalten, sich zurückzuziehen, müde zu sein oder die Interaktion
abzulehnen.

Stress durch ungeeignete Umgebungen
Im Gegensatz zu staatlich geprüften Assistenzhunden (wie Blindenführhunden) durchlaufen ESAs keine
standardisierte, anerkannte Ausbildung oder Wesensprüfung. Werden diese Tiere ohne entsprechendes
Training in stressige Alltagssituationen – wie dichte Menschenmengen, laute öffentliche Verkehrsmittel
oder Flugzeugkabinen – mitgenommen, kann dies zu massiven Angst- und Stresszuständen führen.

Damit das Konzept der emotionalen Unterstützungsgemeinschaft zukunftsfähig und tiergerecht gestaltet
werden kann, fordern Tierschützer klare Rahmenbedingungen:


  • Artgerechte Grenzen wahren: Die Aufgaben des Tieres müssen zwingend zu seinen natürlichen
    Bedürfnissen passen. Das Tierwohl muss stets Vorrang vor den Wünschen des Halters haben.

  • Pflicht zur Sachkunde: Halter sollten fundierte Kenntnisse über die Körpersprache, Stresssignale
    und Bedürfnisse ihrer Tierart nachweisen können, um Überlastungen frühzeitig zu erkennen.

  • Individuelle Einzelfallprüfung: Statt pauschaler Zertifikate sollte eine unabhängige Überprüfung
    der Mensch-Tier-Gemeinschaft stattfinden, die sowohl die Eignung des Tieres als auch das
    Wohlbefinden beider Partner sicherstellt.

Wenn du Tierschützer bist, würde mich deine Meinung sehr interessieren.

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